1. Vertragsparteien
NRW Ticket ist nicht selbst Veranstalter, sondern vermittelt lediglich den Kartenvertrag zwischen dem Erwerber und dem Veranstalter der angebotenen Veranstaltungen, der auch Aussteller der Tickets ist. Durch Erwerb einer Eintrittskarte kommen daher Vertragsbeziehungen ausschließlich zwischen dem Erwerber bzw. Inhaber der Eintrittskarte bzw. des Gutscheins (im Folgenden auch „Kunde“ genannt) und dem jeweiligen Veranstalter zustande. Alle Ansprüche, die den Veranstaltungsbesuch betreffen, z.B. die Art und Weise der Durchführung einer Veranstaltung, die Preisgestaltung oder eine mögliche Absage, sind ausschließlich an den Veranstalter zu richten.2. Vertragsschluss
(1) Das Angebot zum Vertragsabschluss besteht in der Bestellung durch den Kunden. Dieses Angebot ist für ihn bindend. Ein wirksamer Vertrag kommt im Falle der Bestellung über das Internet nicht bereits durch die Bestellung durch Absenden bei Anklicken des Feldes „BESTELLEN“ oder die Eingangsbestätigung, sondern erst durch die gesonderte Zusendung der Auftragsbestätigung durch NRW Ticket, zustande. Zu dieser Annahme ist NRW Ticket innerhalb einer Frist von fünf Werktagen nach Eingang der Bestellung des Kunden berechtigt.(2) Im Falle der Bestellung per Telefon oder der Bestellung im Direktverkauf gilt die Bestellung des Kunden als Angebot. Der Vertrag kommt auch hier durch die Annahmeerklärung seitens NRW Ticket durch Zusendung der Auftragsbestätigung bzw. durch Zusendung oder Übergabe der Karten bzw. Gutscheine zustande. Zu dieser Annahme ist NRW Ticket innerhalb einer Frist von fünf Werktagen nach Eingang der Bestellung berechtigt.
3. Bearbeitungsgebühr, Lieferung
Für jede Bestellung über die NRW Ticket-Homepage wird eine Bearbeitungsgebühr inklusive Versandkosten erhoben. Die Versendung der Tickets oder Gutscheine erfolgt, außer im Falle eines Verbrauchsgüterkaufs nach § 474 BGB, auf Risiko des Kunden. Die Eintrittskarten bzw. Gutscheine sind unverzüglich nach Erhalt darauf hin zu überprüfen, ob sie der Bestellung entsprechen. Offensichtliche Fehler der Lieferung, wie insbesondere eine falsche Anzahl, Veranstaltung, ein falsches Veranstaltungsdatum bzw. ein falscher Betrag sind schriftlich oder per E-Mail anzuzeigen unter: NRW Ticket Service-Center, Adenauerallee 131, 53113 Bonn bzw. tickets@nrw-ticket.deReklamationen offensichtlicher Fehler müssen innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Karten bzw. Gutscheine und nicht später als drei Kalendertage vor dem Veranstaltungsdatum erfolgen. Spätere Einwendungen gegen die übermittelten Eintrittskarten bzw. Gutscheine sind grundsätzlich ausgeschlossen. Erhält der Kunde die Tickets oder Gutscheine nicht innerhalb von 10 Werktagen nach seiner Bestellung, so hat er NRW Ticket unter den o.g. Kontaktdaten umgehend, in keinem Fall später als drei Tage vor der Veranstaltung, hierauf schriftlich oder per E-Mail hinzuweisen. Unterlässt er dies, so sind Ansprüche wegen des Verlusts der Bestellung gegenüber NRW Ticket grundsätzlich ausgeschlossen.
4. Kein Widerrufs-und Rücktrittsrecht bei Freizeitveranstaltungen
Handelt es sich bei der Bestellung um eine Eintrittskarte, finden die Vorschriften des Fernabsatzrechts gemäß § 312 b Abs. 3 Nr. 6 BGB keine Anwendung. Insbesondere besteht in diesen Fällen kein Widerrufs- und Rücktrittsrecht.5. Widerrufsrecht bei Gutscheinen
Handelt es sich um eine Bestellung von Gutscheinen, bei denen bei Vertragsschluss keine Verpflichtung besteht, die Dienstleistungen zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen, steht Verbrauchern ein Widerrufsrecht zu. Wird Ihnen im Rahmen der Bestellung ein solcher Gutschein übersandt und üben Sie Ihr Widerrufsrecht aus, so haben Sie die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und ihr Preis einen Betrag von 40,- EURO nicht übersteigt, oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung noch nicht erbracht haben.Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an: NRW Ticket Service-Center, Adenauerallee 131, 53113 Bonn.Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40,- EURO nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.Besondere Hinweise: Bei einer Dienstleistung erlischt ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn Ihr Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben.
Ende der Widerrufsbelehrung
6. Rückgabe von Eintrittskarten bei Absage der Veranstaltung
(1) Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rücknahme der Eintrittskarten bzw. Gutscheine. Eintrittskarten werden jedoch dann zurückgenommen, wenn die Veranstaltung aus anderen Gründen als der Insolvenz des Veranstalters abgesagt werden muss. Rücknahme und Rückerstattung des Kaufpreises erfolgen in diesem Falle in der Regel nur bis zu zwei Wochen nach dem Veranstaltungstermin.(2) Die Rücknahme der Eintrittskarten und Rückerstattung des Kaufpreises erfolgt grundsätzlich durch den Veranstalter. NRW Ticket nimmt die Eintrittskarten nur zurück und erstattet den Kaufpreis, wenn der Veranstalter NRW Ticket die Eintrittsgelder zur Rückerstattung zur Verfügung gestellt hat. Die Karten sind in diesem Fall per Post an folgende Adresse zurückzusenden: NRW Ticket Service-Center, Adenauerallee 131, 53113 Bonn.
Die Karten können unter der vorstehenden Adresse auch montags bis freitags zwischen 9:00 Uhr und 18:00 Uhr direkt zurückgegeben werden. Eine etwaige Rückerstattung des Kaufpreises erfolgt auch in diesem Fall nur per Überweisung. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.
(3) Eine Rückerstattung der Bearbeitungsgebühr und der Versandkosten durch NRW Ticket ist im Falle der Absage der Veranstaltung ausgeschlossen. Die Erstattung etwaiger vergeblich aufgewendeter Reise-, Übernachtungs- und Stornokosten ist ebenfalls ausgeschlossen. Den Kunden trifft die Obliegenheit, sich rechtzeitig über Terminänderungen oder Veranstaltungsabsagen zu informieren.
7. Einlösung von Gutscheinen
Gutscheine können nur in der Niederlassung von NRW Ticket in der Adenauerallee 131, 53113 Bonn montags bis freitags zwischen 9:00 Uhr und 18:00 Uhr gegen Eintrittskarten eingelöst werden. Einlösung im Internet oder telefonische Einlösung sind nicht möglich.8. Programmänderungen, Verbotene Gegenstände, Haftung
(1) Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, das Programm zu ändern – dies schließt auch Umbesetzungen ein. Gefährliche Gegenstände wie Glasbehälter, pyrotechnische Artikel, Fackeln, Waffen aller Art sowie Gegenstände, die sich als Wurfgeschosse verwenden lassen (insbesondere Flaschen und Dosen), dürfen bei keiner Veranstaltung (insbesondere nicht bei Rock- und Popkonzerten) mitgebracht werden. Tonbandgeräte, Film-, Foto- oder Videokameras dürfen bei der Veranstaltung nicht mitgeführt oder betrieben werden. Aufnahmen jedweder Form sind untersagt. Der Kunde nimmt Kenntnis davon und willigt ein, dass Bild- und Tonaufnahmen von der Veranstaltung jederzeit gemacht und veröffentlicht werden können.(2) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz gegenüber NRW Ticket und dem Veranstalter im Rahmen ihrer jeweiligen Tätigkeit sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von NRW Ticket oder dem Veranstalter, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
(3) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften NRW Ticket bzw. der Veranstalter im Rahmen ihrer jeweiligen Tätigkeit nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(4) Die Einschränkungen der Abs. 2 und 3 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von NRW Ticket bzw. des Veranstalters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
9. Verspätung des Karteninhabers
Trifft ein Kunde erst nach dem Beginn einer Veranstaltung ein, verliert er bis zur nächsten Veranstaltungspause das Recht auf den auf der Karte ausgewiesenen Platz. Die Eintrittskarte verliert beim Verlassen des Veranstaltungsortes ihre Gültigkeit.10. Ermäßigte Karten
Ermäßigte Karten sind nur gültig in Verbindung mit einem zur Ermäßigung berechtigenden Ausweis. Dieser ist nach Aufforderung am Einlass vorzuzeigen.11. Nutzung als Fahrkarte
Wenn eine NRW Ticket-Eintrittskarte als Fahrkarte im öffentlichen Nahverkehr benutzt wird, gelten die Bestimmungen der im Verkehrsverbund angeschlossenen Verkehrsunternehmen. NRW Ticket vermittelt hier lediglich den Kartenverkauf zwischen der Verkehrsgesellschaft und dem Kunden. Das Ticket gilt nur dann als Fahrausweis unter bestimmten Bedingungen, falls dies gesondert auf der Eintrittskarte mit Beschreibungstext und Logos der Verkehrsgesellschaften kenntlich gemacht ist. 12. Zuwiderhandlungen
Bei Zuwiderhandlung gegen diese Geschäftsbedingungen behält sich der jeweilige Veranstalter bzw. Hausrechtsinhaber vor, Kunden vom Veranstaltungsort zu verweisen.13. Datenschutz, Datenverwendung
Die Bestellung wird unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz abgewickelt.Ohne Einwilligung des Kunden wird NRW Ticket die Daten des Kunden nur erheben, verarbeiten oder nutzen, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist. Der Kunde ist damit einverstanden, dass die im Ticket-Vorbestellungsformular von ihm angegebenen Daten von dem Ticketing-Systembetreiber Tourismus & Congress GmbH, NRW Ticket in diesem Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Die Tourismus & Congress GmbH ist berechtigt, diese Daten an mit der Durchführung des Ticketvertrages beauftragte Dritte zu übermitteln, soweit dies für die Vertragsdurchführung notwendig ist.14. Gewährleistungsausschluss
NRW Ticket übernimmt mit Ausnahme eigenen Vorsatzes und eigener grober Fahrlässigkeit keine Gewähr für die Richtigkeit der im Onlineauftritt enthaltenen Veranstaltungsdaten! NRW Ticket übernimmt auch keine Gewähr für den störungs- und unterbrechungsfreien Betrieb ihrer Website, wenngleich sich NRW Ticket im Rahmen vernünftiger Maßstäbe um einen störungs- und unterbrechungsfreien Betrieb bemühen wird. NRW Ticket übernimmt zudem keine Gewähr oder Haftung für die Freiheit ihrer Website von Viren, Trojanern, Würmern oder anderen Störungserregern.15. Schlussbestimmungen
Sollte eine oder sollten mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder des Vertrags.Sofern der Erwerber Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, ist der Gerichtsstand ausschließlich am Sitz von NRW Ticket. Das anwendbare Recht bildet ausschließlich dasjenige der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR VERANSTALTUNGEN DER RUHR.2010 GMBH
I. Allgemeines – Geltungsbereich
1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Beziehungen zwischen der RUHR.2010 GmbH als Veranstalterin und ihren Besuchern. Sie sind Bestandteil des Vertrages über den Erwerb von Eintrittskarten.
2. Die RUHR.2010 GmbH ist Veranstalterin der Kulturhauptstadt Europas - RUHR.2010. und damit alle im Rahmen von RUHR.2010 stattfindenden Eigenveranstaltungen.
3. Für den Erwerb von Eintrittskarten für RUHR.2010-Veranstaltungen und für die Rechte aus diesen Eintrittskarten sowie für die im Rahmen von RUHR.2010 stattfindenden Eigenveranstaltungen gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
4. Die sich aus dem Inhalt der Eintrittskarte ergebenden Rechte, Obliegenheiten und Pflichten gelten für den jeweiligen Inhaber der Eintrittskarte.
II. Preise
1. Gültig sind jeweils die von RUHR.2010 veröffentlichten Preise. Diese gelten jeweils zuzüglich der Gebühren. An der Abendkasse kommen noch vorhandene Eintrittskarten eine Stunde vor Beginn der Veranstaltung zum Verkauf, sofern nicht anders ausgewiesen.
2. Für einen Teil der von RUHR.2010 angebotenen Veranstaltungen werden reduzierte Eintrittspreise für ausgewiesene Gruppen gewährt. Ein Anspruch darauf, dass reduzierte Eintrittspreise bei einer bestimmten Veranstaltung gewährt werden, besteht nicht. Die Berechtigung im Sinne des Satzes 1 ist beim Erwerb der Eintrittskarten durch Vorlage von entsprechenden Originaldokumenten nachzuweisen. Die Veranstalterin behält sich vor, bei Vorlage einer zum reduzierten Eintrittspreis erworbenen Eintrittskarte die Berechtigung zu überprüfen, so dass der entsprechende Nachweis auch beim Besuch der jeweiligen Veranstaltung mitzuführen ist. Kann die Berechtigung in diesem Fall nicht nachgewiesen werden, ist die Differenz zum regulären Eintrittspreis nachzuentrichten.
3. Garderobengebühr, Programmhefte und andere zusätzliche Leistungen sind nicht im Kartenpreis enthalten.
4. RUHR.2010 haftet den Besuchern gegenüber nicht für Leistungen und Preise anderer Veranstalter und Kartenanbieter.
III. Öffnungszeiten
1. Die Veranstaltungsorte einschließlich der Abendkassen, werden bei der RUHR.2010 Veranstaltungen in der Regel eine Stunde vor Beginn geöffnet.
2. Die Öffnungszeiten der Vorverkaufsstellen entnehmen Sie bitte den Angaben der Homepage www.ruhr2010.de/tickets.
3. Nach Beginn einer Veranstaltung besteht kein Anspruch auf Einlass. Der Einlassdienst kann jedoch Besucher, soweit es die Veranstaltung zulässt, in einer geeigneten Pause in den Zuschauerraum einlassen.
IV. Obliegenheiten und Pflichten des Kunden
1. Gelieferte Eintrittskarten sind unmittelbar nach Erhalt auf Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung und Veranstaltungsort zu überprüfen. Bei Falschlieferungen erhält der Kunde eine kostenlose Ersatzlieferung gegen Rückgabe der bereits gelieferten Tickets, wenn der Fehler unmittelbar nach Erhalt der Sendung gegenüber derjenigen Vorverkaufsstelle geltend gemacht wird, welche die Eintrittskarten zugesendet hat. Maßgeblich für die Wahrung der Reklamationspflicht ist der Poststempel, der Fax-Sendebericht bzw. das Übertragungsprotokoll der E-Mail. Spätere Reklamationen können nicht anerkannt werden.
2. Die an der Abendkasse oder bei einer Vorverkaufsstelle erworbenen Eintrittskarten sind ebenfalls im Hinblick auf die gewünschte Platzkategorie, Preiskategorie und Veranstaltung zu überprüfen. Bei fehlerhaft ausgestellten Eintrittskarten erhält der Kunde kostenlos Ersatz von der jeweiligen Vorverkaufsstelle, die die Tickets ausgegeben hat gegen Rückgabe der überreichten Eintrittskarten, wenn der Fehler unmittelbar nach Erhalt der Eintrittskarten geltend gemacht wird. Spätere Reklamationen können nicht anerkannt werden.
3. Hinterlegte Karten müssen bis spätestens eine halbe Stunde vor Veranstaltungsbeginn am Veranstaltungsort abgeholt werden.
4. Um einen störungsfreien Ablauf der Veranstaltung gewährleisten zu können, ist der Kunde gehalten, vor deren Beginn den ihm aufgrund der Eintrittskarte zustehenden Sitzplatz einzunehmen und Signalfunktionen an Mobiltelefonen und anderen elektronischen Geräten auszuschalten. Nach dem Beginn einer Veranstaltung besteht kein Anrecht mehr auf den erworbenen Sitzplatz. Zu spät kommende Besucher können nur Einlass finden, wenn dadurch die Veranstaltung nicht gestört wird. Es besteht in diesen Fällen kein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises. Bei Verlassen der Veranstaltungsräumlichkeiten verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit.
5. Aus urheberrechtlichen Gründen sind jegliche Ton-, Foto- und Filmaufnahmen, auch für den privaten Gebrauch, untersagt.
V. Widerrufs- und Rückgaberechte, Ersatzansprüche
1. Ein Anspruch auf Umtausch oder Rückgabe der Eintrittskarten besteht nicht. Dem Kunden abhanden gekommene oder zerstörte Eintrittskarten werden nicht ersetzt. Bei Kartenverlust stellt die Veranstalterin nur dann Ersatzkarten aus, wenn der Betreffende nachweisen oder glaubhaft machen kann, welche Karte er gekauft hatte. Es gilt die Ersatzkarte vor der Originalkarte. Es gibt keinen Ersatz bei Verlust von Eintrittskarten, die versandt worden sind.
2. Besetzungs- und Programmänderungen sind nicht beabsichtigt, bleiben aber vorbehalten und berechtigen nicht zur Rückgabe der Eintrittskarten. Lediglich bei genereller Absage einer Veranstaltung wird innerhalb einer Frist von längstens 2 Monaten gegen Vorlage der Eintrittskarten in der Vorverkaufsstelle oder ggfs. beim Backoffice der Call Center und der Betreiber von Internet-Buchungspshops der Eintrittspreis erstattet. Die Rücknahme der Karten wegen einer Terminverlegung ist nur bis zum Tage vor dem endgültigen Veranstaltungstermin möglich.
3. Die Veranstalterin weist darauf hin, dass, soweit Eintrittskarten unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln bestellt wurden, kein Fernabsatzvertrag gemäß § 312b BGB vorliegt. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht.
4. Bei einer Änderung des Ablaufs einer Veranstaltung oder deren Ausfall aus Gründen, die die Veranstalterin nicht zu vertreten hat, werden dem Inhaber der Eintrittskarte keine Ersatzansprüche gewährt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn
a) eine »Open Air-Veranstaltung« in einen Saal verlegt werden muss;
b) bei einer Verlegung einer »Open Air-Veranstaltung« in einen Saal die Qualität des einzelnen Sitzplatzes nicht aufrecht erhalten werden kann;
c) eine bereits angefangene Vorstellung abgebrochen werden muss;
d) es aus welchem Grunde auch immer zu Sichtbehinderungen kommt;
e) eine Veranstaltung durch höhere Gewalt, Streik oder andere Ereignisse, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, ausfällt.
5. Für Vermögensschäden, die durch die Anreise zu ausgefallenen oder verlegten Veranstaltungen entstehen, übernimmt die Veranstalterin keine Haftung. Auswärtigen Besuchern wird daher empfohlen, sich die Veranstaltung vor Anreise kurzfristig telefonisch bestätigen zu lassen.
VI. Weitergabe der Eintrittskarten, Haftung für Preise Dritter
1. Die Veranstalterin hat Interesse daran, die von ihr durchgeführten kulturellen Veranstaltungen einem breiten Publikum zugänglich zu machen. Der Weiterverkauf der Eintrittskarten zu überhöhten Preisen soll daher unterbunden und die Weitergabe der Eintrittskarten eingeschränkt werden.
2. Eintrittskarten werden ausschließlich zur privaten Nutzung verkauft. Es ist insbesondere untersagt,
a) die Eintrittskarte(n) in Internetauktionen anzubieten;
b) die Eintrittskarte(n) gewerblich zu veräußern;
c) im Rahmen einer privaten Weitergabe die Eintrittskarte(n) zu einem höheren Preis als den, der auf der Eintrittskarte angegeben ist, zu veräußern;
d) die Eintrittskarte(n) ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Veranstalterin zu Zwecken der Werbung, der Vermarktung, als Bonus, Werbegeschenk, Gewinn oder als Teil eines nicht genehmigten Hospitality- oder Reisepakets weiterzugeben oder zu verwenden.
3. Wird eine Eintrittskarte für die vorgenannten unzulässigen Zwecke verwendet, wird die Eintrittskarte ungültig. Die Veranstalterin ist in diesem Fall berechtigt, die Eintrittskarte zu sperren und dem Inhaber der Eintrittskarte entschädigungslos den Einlass zu der Veranstaltung zu verweigern.
4. Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. Die Veranstalterin behält sich zudem vor, Personen, die gegen die vorgenannten Untersagungen verstoßen, in Zukunft von dem Erwerb von Eintrittskarten auszuschließen.
5. Die Veranstalterin haftet den Besuchern gegenüber nicht für Leistungen und Preise von Reiseveranstaltern bzw. anderen Kartenanbietern.
VII. Haftung für Garderobe
Die Veranstalterin übernimmt keinerlei Haftung für Garderobe und andere mitgebrachte Gegenstände.
VIII. Speicherung von Daten
Die Veranstalterin ist berechtigt, die ihr durch die Reservierung bzw. den Verkauf von Eintrittskarten bekannten personenbezogenen Daten zu speichern und für Zwecke, die im Zusammenhang mit der Weitergabe von Informationen zu der gebuchten Veranstaltung stehen, zu nutzen. Diese Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.
IX. Print@Home
Die Veranstalterin bietet bei ausgewählten Veranstaltungen den Erwerb von Eintrittskarten, das sog. Print@Home-Verfahren über Dritte an. Stornierungen und Umbuchungen von Print@Home-Tickets sind nicht möglich. Wir weisen darauf hin, dass die Übermittlung der bestellten Tickets im Print@Home-Verfahren direkt beim Kunden durch Ausdruck des elektronisch an den Kunden gesendeten Tickets erfolgt. Der Kunde darf von bestellten Tickets zum Zwecke der bestimmungsgemäßen Verwendung ein Druckexemplar anfertigen; er ist im übrigen nicht berechtigt, mehrere Ausdrucke herzustellen oder das ausgedruckte Ticket – in welcher Form auch immer – sonst zu reproduzieren oder zu vervielfältigen, um Reproduktionen oder Vervielfältigungsstücke zu verkaufen oder um sich selbst oder Dritten unberechtigten Zutritt zu Veranstaltungen zu verschaffen. Der Kunde muss alle zumutbaren Maßnahmen treffen, um eine Reproduktion oder Vervielfältigung von Print@Home-Tickets durch Dritte auszuschließen. Für den Fall, dass von einem Print@Home-Ticket Kopien auftauchen, behält sich die Veranstalterin vor, den Besitzer der Kopie bzw. dem Besitzer des unbefugt vervielfältigten Print@Home-Tickets den Zugang zu der Veranstaltung zu verweigern. Der einmalig verwertbare Code auf dem Print@Home-Ticket wird am Veranstaltungsort geprüft. Tickets mit einem bereits entwerteten Code berechtigen nicht zum Zutritt zur Veranstaltung. Die Veranstalterin haftet nicht für Schäden aus der unbefugten Vervielfältigung oder dem Missbrauch eines Print@Home-Tickets.
XI. Recht am eigenen Bild
Jeder Inhaber einer Eintrittskarte willigt unwiderruflich für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien ein in die unentgeltliche Verwendung seines Bildes und seiner Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und / oder Aufzeichnungen von Bild und / oder Ton, die von RUHR.2010 oder deren Beauftragten im Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden. Die Einwilligung des Inhabers der Eintrittskarte erstreckt sich auf die Vervielfältigung und Benutzung seines Bildes / seiner Stimme in üblicher und angemessener Weise.
XII. Haftungsausschluss
Eine Haftung der Veranstalterin für Schäden oder vergebliche Aufwendungen – gleich aus welchem Rechtsgrund – tritt nur ein, wenn der Schaden oder die vergeblichen Aufwendungen von der Veranstalterin oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Verletzung einer solchen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (wesentliche Vertragspflicht), verursacht worden oder auf eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung der Veranstalterin oder eines ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Haftet die Veranstalterin gemäß Ziffer VII. 1. a) für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, ohne dass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen, ist die Schadensersatzhaftung der Veranstalterin auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gemäß Satz 1 gelten in gleicher Weise für Schäden, die aufgrund von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Mitarbeitern oder Beauftragten der Veranstalterin verursacht werden, sofern diese nicht zu deren Geschäftsführern oder leitenden Angestellten gehören. Die in Ziffer VII. 1. und 2. genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit Ansprüche aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gegen die Veranstalterin geltend gemacht werden. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in Ziffer VII. 1. bis 3. vorgesehen, ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruches - ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere auch für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss gemäß § 311 Abs. 3 BGB, positiver Vertragsverletzung gemäß § 280 BGB oder wegen deliktischer Ansprüche gemäß §§ 823 ff. BGB. Soweit die Schadensersatzhaftung gegenüber der Veranstalterin ausgeschlossen oder gemäß Ziffer VII. 1. bis 3. eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Veranstalterin.
XIII. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche zwischen der Veranstalterin und Kaufleuten oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Essen, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. Auf das Rechtsverhältnis zwischen Kunden und der Veranstalterin oder zwischen Dritten und der Veranstalterin findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung der Vorschriften über den internationalen Warenkauf (CISG – Wiener UN-Kaufrecht) wird ausdrücklich ausgeschlossen. Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam oder durch eine Sondervereinbarung ausgeschlossen sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
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